Da es Mode geworden ist, dass viele Firmen den Umgang mit personenbezogenen Daten etwas schluderhaft handhaben, kommt es immer wieder vor, dass man ein Unternehmen darum bitten möchte, Einsicht in die Daten zu bekommen, die über einem gespeichert sind - bzw. dass man um deren Löschung (bzw. Sperrung) bittet.
Meine Erfahrung ist es leider, dass die Firmen (auch nach mehrmaliger Anfrage) nicht gewillt oder zumindest nicht in der Lage sind, dem Antrag nach zu kommen.
Zum Glück hat mich ein Bekannter auf ein Textstück aufmerksam gemacht, mit dem dies besser klappen soll (ich selber hab's noch nicht ausprobiert, aber besagter Bekannter war voll des Lobes).
Hier der Text1):
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Max Mustermann, Musterstrasse 42, 42424 Musterstadt
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist bis einschließlich Montag, den 7.5.2007 (zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens).
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse: Max Mustermann, Musterstrasse 42, 42424 Musterstadt
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann