Gravenreuth-Trojaner

In kurzen Abständen haben mich heute zwei Trojaner EMails erreicht, deren Inhalt mich zunächst ein bisschen verwundert hat. Die erste EMail hatte den Betreff ”Wettbewerbverstoss Nr4296” und die zweite ”Guenter Frhr. v. Gravenreuth Brief Nr1234”.

Präsentieren tut sich nach dem Klick dann ein Machwerk, dass so gar nicht an die legasthenischen Versuche der vergangenen Jahre erinnert.

Wüßte ich nicht, dass der im Schreiben erwähte Anwalt derzeit vermutlich keine Geschäfte mehr ausführt (bzw. wüßte ich nicht zu gut, dass mich besagter Anwalt bisweilen unter vorgetäuschten Mädchennamen anzuschreiben pflegte), dann könnte ich den Tätern vermutlich/eventuell/bisweilen/gelegentlich auf den Leim gehen.

Im Anhang der Mail befindet sich dann der übliche in einem ZIP verpackte Trojaner, der durch das Anklicken aktiviert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten
Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue
Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit
der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des
Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche 
Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit
der Nummer 93867663 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV
und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin
steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet
und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten
Kostennote 562 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte
Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 
05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten 
Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die
zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)

Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München