Gravenreuth-Trojaner
In kurzen Abständen haben mich heute zwei Trojaner EMails erreicht, deren Inhalt mich zunächst ein bisschen verwundert hat. Die erste EMail hatte den Betreff ”Wettbewerbverstoss Nr4296” und die zweite ”Guenter Frhr. v. Gravenreuth Brief Nr1234”.
Präsentieren tut sich nach dem Klick dann ein Machwerk, dass so gar nicht an die legasthenischen Versuche der vergangenen Jahre erinnert.
Wüßte ich nicht, dass der im Schreiben erwähte Anwalt derzeit vermutlich keine Geschäfte mehr ausführt (bzw. wüßte ich nicht zu gut, dass mich besagter Anwalt bisweilen unter vorgetäuschten Mädchennamen anzuschreiben pflegte), dann könnte ich den Tätern vermutlich/eventuell/bisweilen/gelegentlich auf den Leim gehen.
Im Anhang der Mail befindet sich dann der übliche in einem ZIP verpackte Trojaner, der durch das Anklicken aktiviert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang. Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 93867663 geschehen. Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu. Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 562 Euro. Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend. Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können. Mit freundlichen Grüßen, Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH) Marktstraße 14 Münchener Freiheit 80802 München